Herstellergarantie bei Wartung in einer freien Werkstatt
Die Herstellergarantie bleibt auch dann erhalten, wenn du dein Fahrzeug nicht in einer Vertragswerkstatt warten lässt. Grundlage dafür ist die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO). Voraussetzung ist, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wird, Original- oder gleichwertige Teile verwendet werden und alle Arbeiten dokumentiert sind.
Nach diesen Vorgaben arbeiten wir. Wir rufen die Wartungsdaten für dein Fahrzeug ab, führen die vorgeschriebenen Arbeiten aus und tragen den Service ins Serviceheft ein. Bei Fahrzeugen mit digitalem Serviceheft erfolgt der Eintrag dort. Bewahre die Rechnung zusätzlich sorgfältig auf. Sie dient bei Rückfragen des Herstellers als Nachweis über die durchgeführte Wartung.